Hautkrebsfrueherkennung
als Facharztstandard für eine sichere und aussagekräftige Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung gilt die Verwendung einer Auflichtmikroskopie und ggf. eine Videodokumentation kontrollwürdiger Befunde. (Allerdings ist dies nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.)


